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Wer sich schon einmal mit der Privatinsolvenz nach deutschem Recht befassen musste, der weiß, dass die Verfahrensdauer hier mindestens sieben Jahre beträgt. Vorher ist eine Restschuldbefreiung nicht möglich. Auf die oft langwierige Suche nach einem Schuldnerberater und dem in der Regel erfolglosen Einigungsversuch, die gerne schon einmal ein Jahr verschlucken, folgen dann sechs lange Jahre des "Wohlverhaltens". D.h. sechs Jahre lang muß man kleine Brötchen backen und bis auf den pfändungsfreien Betrag alles abgeben, was man mehr verdient. Seien wir hier ehrlich. Wer wird wohl 7 Jahre lang arbeiten wie ein Pferd für eine Schuldenbefreiung die er auch bekommt, wenn er lediglich einen mies bezahlten Job annimmt, bei dem er den ganzen Tag gemütlich Däumchen drehen kann, oder ggfs. gar keine Arbeit findet. Mutter Theresa würde so etwas vielleicht tun, aber kein normaler Mensch. Der hebt sich seine Energien für die Zeit nach der Schuldenbefreiung auf um dann richtig durchzustarten.
 
Die deutsche Privatinsolvenz, die vorrangig die Gläubigerinteressen berücksichtigt und erst am Ende die Interessen des Schuldners, ist somit eine Mißgeburt, die aus der das menschliche Verhalten leugnenden Ansicht herrühren, dass ein Schuldner 6 Jahre hart arbeiten wird um die Gläubigerinteressen zu befriedigen, obwohl die ihm das nicht danken werden und er auch eine Schuldenbefreiung erhält, wenn er eine ruhige Kugel schiebt. In der Praxis werden damit Menschen für 7 Jahre lahm gelegt und Ihnen jeder Elan genommen, während auf der anderen Seite weder Gläubiger noch der Staat wirkliche Vorteile aus dem Verfahren ziehen.
 
Ganz anders ist hier die Denkweise in England. Hier steht der Mensch im Vordergrund. Hat sich jemand so stark verschuldet, dass er seine Verbindlichkeiten im Laufe eines normalen Arbeitslebens wohl nicht mehr zurück zahlen könnte, so sind die Gläubiger zu verdammen, die so unklug waren ihm soviel Geld zu leihen. Denn ein kluger Gläubiger würde ja nie mehr Geld verleihen, als ein gutwilliger Schuldern auch zurückzahlen kann. Wer aber so dumm ist auch den schlechtesten Schuldner noch mit Krediten zuzuwerfen, der wird nur im deutschen Recht geschützt, nicht im englischen, bei dem der Mensch im Mittelpunkt steht und nicht die Bürokratie und das System, wie in Deutschland.
 
Während also jemand der in England als Unternehmer gescheitert ist, bereits nach einem Jahr eine neue Firma aufmachen und Mitarbeiter beschäftigen, Gewinne erzielen und daraus Steuern bezahlen kann - schließlich wird er ja aus seiner ersten "Pleite" hoffentlich etwas gelernt haben -  kann ein deutscher Unternehmer dies erst nach frühestens 7 Jahren tun, in denen er in der Regel auch kaum etwas von seinen Schulden zurückgezahlt, geschweige denn Arbeitsplätze geschaffen und Steuern bezahlt hat. Welches System klingt vernünftiger und welches führt zu mehr Sozialhilfeempfängern?!
 
Da auch die britische Regierung das so sieht kann in England jeder Bürger lt. Gesetz eine Befreiung von seinen Schulden in 12 Monaten nach Verfahrenseröffnung automatisch erreichen, wenn er diese - wie gesagt - nicht in einem normalen Arbeitsleben zurückzahlen könnte. Also wenn seine Nettoschulden deutlich über 40.000 Pfund liegen.
 
Was kümmert´s mich würden Sie als Deutscher jetzt zu recht sagen, denn ich muß meine Privatinsolvenz ja hier in Deutschland abwickeln. Doch falsch gedacht. Denn dank Europa und der gegenseitigen Anerkennung von Rechtsnormen zu denen auch das Insolvenzverfahren gehört, wird eine in Großbritannien abgewickelte Privatinsolvenz auch in Deutschland anerkannt. Ohne Wenn und Aber!
 
Auch als deutscher Staatsbürger können Sie also in 12  bis  maximal 20 Monaten vollkommen schuldenfrei sein!
 
Allein, nichts ist so einfach wie es auf den ersten Blick aussieht. Denn natürlich kann kein britisches Gericht Lieschen Müller wohnhaft in München von ihren Schulden lossprechen. Da wäre schon die bayrische Staatsregierung vor. Um also eine Schuldenbefreiung auch als Deutscher zu erreichen müssen Sie für eine kurze Zeit nach England ziehen. Denn das Verfahren kann für Sie nur eröfnet werden, wenn Sie mindestens sechs (wir empfehlen acht)  Monate in Großbritannien gelebt haben. Und zwar nachweislich! Dann können auch Sie das Verfahren nutzen (natürlich auch als Österreicher, leider nicht als Schweizer, da die Schweiz nicht Mitglied der EU ist) und somit nach weiteren 12 Monaten vollkommen Schuldenfrei sein. Die Befreiung nach 12 Monaten erfolgt qua Gesetz automatisch. D.h. keiner kann Ihnen diese "aus Ermessen" verwehren, wie dies in Deutschland der Fall ist.
 
Wie weist man nun aber nach, dass man seit mehr als 6/8  Monaten im Lande lebt? Das geht in UK ganz einfach über Utility Bills. D.h. Sie mieten eine Wohnung und erhalten von den Versorgern (Gas, Strom, Wasser etc.) Rechnungen auf Ihren Namen, die Sie dann neben weiteren Belegen dem Gericht als Beweis für Ihren Aufenthalt in UK vorlegen. Ein einfacher Mietvertrag reicht ausdrücklich nicht. Sie müssen Utility Bills ausgestellt auf Ihren Namen vorlegen können.
 
Unbedarfte Mitbewerber sagen oft, dass es reicht proforma eine Wohnung zu mieten, die Utility Bills zu erhalten und diese dann dem Gericht vorzulegen. D.h. man müsse gar nicht in UK leben, sondern könne sich beruhigt auch "zu Hause" aufhalten. Das ist haarsträubender Unsinn. Denn zur Glaubwürdigkeit des Aufenthalts gehören eine Menge weiterer Belege, die unsere Kunden natürlich alle erhalten. Selbstverständlich dürfen Sie während dieser Zeit  Ihre Lieben in Deutschland besuchen, dort Urlaub machen oder sogar zeitweise im Firmenauftrag in Deutschland arbeiten, aber alles im richtigen Maß. Denn vergessen Sie eines nicht: Sie müssen vor Gericht beschwören, dass Ihre Angaben richtig sind. Wenn Sie also die meiste Zeit in Deutschland oder Österreich waren und eben nicht in UK, dann ist das ein Meineid, der natürlich strafrechtlich verfolgt wird - und das zu Recht. Denn wie dumm muß man sein? Man erhält hier die Chance in max. 20 Monaten vollkommen Schuldenfrei zu sein und spielt dann noch Spielchen? Nein, wer das Spiel richtig spielen will muß sich an die Regeln halten und die sind unabdingbar:
 
Wohnung in UK mit Utility Bills und weiteren die Glaubwürdigkeit untermauernden Belegen
Arbeitsvertrag in UK mit monatlicher Gehaltszahlung und Steuern/Sozialversicherungsabgaben
Eigenes Konto in UK über das die Zahlungen auch wirklich fließen
 
Wer diese Grundvoraussetzungen mißachtet, die wir natürlich alle für Sie realisieren, verspielt nicht nur die Schuldenbefreiung sondern findet sich ggfs. auch in einem Strafverfahren wegen Meineids wieder. Das ist auch der Grund warum viele Mitbewerber mit Ihren Kunden Schindluder treiben. Denn diese können sich praktisch nicht gegen Betrug und Abzocke wehren, da ihnen sonst selber ein Strafverfahren bzw. der Ausschluß von der Restschuldbefreiung droht. Das alte Lied vom betrogenen Betrüger.
 
Sollten Sie sich auch bei anderen Anbietern informieren oder unglücklicherweise schon dort Kunde sein, so checken Sie doch einfach mal, ob Sie zur Council Tax angemeldet sind bzw. der Anbieter dies in seinem Programm vorsieht. Fragen Sie aber bitte erst danach, wenn er Ihnen bereits offen gelegt hat was er konkret an Leistungen für Sie erbringt. Sonst kann er leicht sagen: Natürlich machen wir das auch. In der Praxis werden Sie leider feststellen, dass die meisten Mitbewerber Sie dazu nicht anmelden, womit Ihr Antrag in der Regel schon im Ansatz zum Scheitern verurteilt wäre und Sie Ihr Geld zum Fenster hinausgeworfen hätten, was wir leider viel zu oft hören. Das ist aber nur ein Essential, wir sorgen auch für alle anderen, so dass Ihr Antrag nach menschlichem Ermessen Erfolg haben wird, wenn Sie nicht selber grobe Schnitzer einbauen. Was wir natürlich im Rahmen unserer Betreuung zu vermeiden trachten werden.
 
Hat Ihr Anbieter Sie z.B. gar nicht gemeldet, so hätten sie dann sechs Monate lang brav die Miete für ihre Wohnung bezahlt, ohne dass die Wartefrist von 6 Monaten überhaupt zu laufen begonnen hätte. Damit müssten Sie jetzt weitere 6 Monate warten und natürlich weiter Miete zahlen, was die Kosten erheblich in die Höhe treibt. Eben weil Sie nicht zur Council Tax angemeldet waren und so auch kein Credit Scoring erreichen konnten. Also Vorsicht wenn Ihr Anbieter sagt, dass man sich gar nicht in UK aufhalten müsse. Wer sich daran hält und scheitert kann den Anbieter nicht einmal in Regress nehmen oder anzeigen, da er sich ja damit selber einer Straftat bekennen würde. Also Finger weg von Dilletanten. Prüfen Sie ob die Anbieter selber in UK wohnen und vor Ort tätig und ständig für Sie da sind, wie dies z.B. bei uns der Fall ist. Sitzt der Anbieter in Deutschland, so lassen Sie unbedingt die Finger davon!
 
Die o.a. Fehler sind übrigens auch der Grund warum die Insolvenz im Elsaß in der Regel nicht mehr klappt. Denn die französischen Gerichte sind hier so sensiblisiert, dass die Verfahren extremst genau geprüft und somit in der Regel abgelehnt werden.
 
Ein Praxistipp: Im Terrorzeitalter wird jede Ein- und Ausreise nach UK genauestens dokumentiert. Wenn Sie also nur mal so zwischendurch für 2-3 Tage einfliegen und dann wieder ausfliegen oder mit der Fähre bzw. via Kanaltunnel reisen wird das genauestens dokumentiert und kann ggfs. vom Gericht abgefragt werden. Zwar nicht im Rahmen des Insolvenzverfahrens aber dann im Strafverfahren wegen Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung. "Corrupting the Course of Justice" heisst das so schön, ist in UK ein eigener Straftatbestand und wird regelmäßig mit langjährigen Haftstrafen geahndet.  Wir kennen keinen anderen Anbieter, der Sie z.B. auf diesen Umstand hinweist. Denn wir wollen nur korrekte Verfahren betreuen und wer tricksen will, der möge das bitte bei unseren Mitbewerbern tun. Was aber dann nur Geld kosten wird, keine Restschuldbefreiung bringt und ggfs. im Gefängnis endet.
 
Wie immer im Leben ist das Verfahren aber auch hier nicht gerecht. Denn man muß es sich leisten können. Wer also wirklich nichts hat kann sich das Reschuldbefreiungsverfahren in England schlichtweg nicht leisten. Schließlich müssen Sie über einen Zeitraum von 12-20 Monaten
 
eine Wohnung finanzieren (rund 600 Euro im Monat) bzw. ab 400 Euro im Monat, wenn Sie sich die Wohnung mit jemandem teilen; (wogegen natürlich ggfs. Mietkosten in Deutschland wegfallen)
weitere monatliche Belastungen tragen (rund 400 Euro im Monat);
und schließlich kommt auch noch unsere Betreuung dazu.
 
Um sich also ein Restschuldbefreiungsverfahren leisten zu können müßten Sie, der selbstverständlich völlig mittellos ist, einen Gönner haben, der Ihnen ab 1.500 Euro im Monat zur Verfügung stellt, je nach Ihnen Wohnansprüchen (Bei Ratenzahlung unserer Betreuungskosten). Damit lohnt sich ein solches Verfahren auch nur, wenn Ihre Schulden mindestens 80.000 Euro betragen. Idealerweise aber bei etlichen hunderttausend bis Millionen Euro liegen. Haben Sie sich also als Arzt zuviele Bauherrenmodelle aufschwatzen lassen oder sind als Bauunternehmer von Ihrem Generalunternehmer hängen gelassen worden etc.pp. so können Sie mit diesem Verfahren auf einen Schlag alle Ihre Verbindlichkeiten in einem überschaubaren Zeitraum legal los werden und ein neues Business starten.
 
Von Gerichtsvollziehern belästigt werden war gestern, denn selbstverständlich müssen auch diese modernen Hyänen Sie beim Start des Verfahrens in UK (also nach 6/8 Monaten) in Ruhe lassen und dürfen Ihnen nicht mehr lästig fallen.
 
Wie das Verfahren genau abläuft verraten wir Ihnen natürlich gerne bei einem Gespräch in England. Mit Easyjet, Ryanair und Konsorten sind Sie ja in anderthalb Stunden in UK und in der Regel für unter 100 Euro für Hin- und Rückflug. Nehmen Sie sich zwei Tage Zeit um sich vor Ort alles genau anzuhören und anzusehen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir für diese ausführliche Beratung 500 Euro berechnen, die natürlich mit unserer Gebühr verrechnet werden, falls Sie sich zur Durchführung des Verfahrens mit uns entscheiden.
 
Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail info@uk-insolvenz.net. Bitte nennen Sie uns mindestens Ihren Namen, eine Telefonnummer unter der wir Sie erreichen - und wann Sie am besten zu erreichen sind - und wie hoch Ihre Verbindlichkeiten sind.
 
Und zögern Sie nicht zulange, denn unsere Kapazitäten sind natürlich begrenzt,. Denn zum einen werden Sie von uns intensiv und individuell betreut und zum andern wollen wir einzelne Gerichte nicht mit Schuldnern aus Deutschland überschwemmen. So werden in London schon die Anträge wesentlich intensiver auf Glaubwürdigkeit geprüft um Mißbrauch auszuschließen, weshalb wir z.B. Ihre Privatinsolvenz auch nicht über Londoner Gerichte oder in anderen Großstädten abwickeln, sondern auf dem Lande, wo alles noch einfach geht und die Mieten günstiger sind. Das ist der Unterschied zwischen Profis und Mitläufern.
 
Wenn Sie noch einiges zu den Rechtsgrundlagen der UK-Insolvenz und deren Anerkennung in Deutschland oder anderen EU-Ländern wissen möchen, so senden wir Ihnen gerne unser kostenfreies e-Booklet mit Rechtsgrundlagen zur EU-Insolvenz und deren Anerkennung in Deuschland und Links zu Urteilen und Background-informationen.
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